Eine obdachlose Person schläft auf dem Boden. (Symbolbild)

Kein fester Wohnsitz

Kommunalwahl RLP: Wohnungslose sind weiterhin ausgeschlossen

Stand

Mit dem 9. Juni steht ein Wahltag in Rheinland-Pfalz an. Eine Personengruppe bleibt jedoch ausgeschlossen: Wohnungslose. Neben RLP gibt es noch zwei Bundesländer, in denen das so ist.

In Rheinland-Pfalz, Sachsen und dem Saarland dürfen Menschen ohne festen Wohnsitz nicht ihre Stimmen bei den Kommunalwahlen abgeben. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe kritisiert das. Denn ändern ließe sich das durchaus. Die Grünen im rheinland-pfälzischen Landtag wollen Wohnungslosen das künftig ermöglichen. Für die bevorstehenden Wahlen am 9. Juni wird das jedoch nichts mehr.

Carl-Bernhard von Heusinger, demokratiepolitischer Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion, sagt, ein fester Wohnsitz dürfe keine Voraussetzung dafür sein, seine Stimme abgeben zu dürfen. Auch wohnungslosen Menschen ohne Meldeadresse müsse die Ausübung des Wahlrechts auch auf kommunaler Ebene möglich sein.

Wie ist das Wahlrecht in RLP bisher geregelt?

Im rheinland-pfälzischen Wahlgesetz steht: Wahlberechtigt ist, wer mindestens seit drei Monaten im Wahlgebiet eine Wohnung hat und dort gemeldet ist. Das trifft auf Wohnungslose in der Regel nicht zu. Der Landeswahlleiter verweist als Begründung auf das relativ komplizierte rheinland-pfälzische Wahlsystem für Kommunalwahlen. Da gibt es die Möglichkeit zu Kumulieren und Panaschieren: einem Kandidaten mehrere Stimmen zu geben oder die Stimmen auf mehrere Parteien oder Listen zu verteilen. Dafür, so der Landeswahlleiter, sei ein gewisses Maß an Vertrautheit mit den politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und soziologischen Gegebenheiten im Wahlgebiet von Bedeutung.

Wohnungslosenhilfe sieht Diskriminierung

Der Bundesverband der Wohnungslosenhilfe hat für diese Begründung wenig Verständnis und spricht von einer Diskriminierung. Dieser Ausschluss von der demokratischen Teilhabe verstoße gegen den Grundsatz der allgemeinen Wahl. Das Argument des Kumulierens und Panaschierens lässt er nicht gelten. Denn das gibt es auch in anderen Bundesländern, in denen Wohnungslose wählen können.

Und gerade viele Entscheidungen der Kommunalpolitik würden wohnungslose Menschen unmittelbar betreffen, etwa Gemeindeverordnungen, die das Betteln, Schlafen und Alkohol trinken im öffentlichen Raum regeln. Dass die Betroffen da nicht mitreden dürften, sei hochgradig ungerecht, zumal viele sich doch dauerhaft in der gleichen Kommune aufhalten.

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Wahlrecht ließe sich mit einfacher Mehrheit ändern

Natürlich könnte das geändert werden, dafür reicht eine einfache Mehrheit. Baden-Württemberg hat das vor dieser Wahl geändert. Eine Möglichkeit wäre eine Regelung, nach der sich Wohnungslose auch ohne festen Wohnsitz in das Wählerverzeichnis einer Kommune eintragen lassen könnten. Bei der SPD in Rheinland-Pfalz gibt es laut SWR-Anfrage derzeit kein Bestreben, das zu ändern. Die Grünen, ebenso Teil der aktuellen Ampel-Regierung, sagen hingegen, ein fester Wohnsitz dürfe keine Voraussetzung für die Stimmabgabe bei der Wahl sein.

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SWR