Angeklagter im Prozess zur Amokfahrt in Trier

Angeklagter leugnet die Tat weiterhin

Prozess zur Amokfahrt von Trier - Aussage der Psychologin bringt Angeklagten aus der Fassung

Stand

Im Prozess um die Trierer Amokfahrt hat am Mittwoch die Gefängnispsychologin des Angeklagten ausgesagt. Sie gab ein umfassendes Bild von der Persönlichkeit des Mannes.

Ein Raunen ging am Mittwoch durch den Verhandlungssaal des Trierer Landgerichtes, als der Angeklagte mit einem hörbar verärgerten "Ich glaube, es reicht jetzt!" versuchte, die Ausführungen seiner Psychologin zu beenden.

Es blieb bei einem Versuch. Die Richterin ließ den Antrag des Strafverteidigers auf eine Verhandlungspause zunächst nicht zu. Das, was die Psychologin aber bis zu diesem Zeitpunkt offenbarte, schien gereicht zu haben, um den Angeklagten erstmals aus der Fassung zu bringen.

Video herunterladen (7,8 MB | MP4)

Angeklagter äußerte Suizidgedanken

Die Gefängnispsychologin betreut den Angeklagten seit Februar 2021 in der Justizvollzugsanstalt Wittlich. Sie berichtete, wie der Mann in einem sogenannten "besonders gesicherten Haftraum" untergebracht wurde, weil er zuvor mehrfach Suizidgedanken geäußert habe. Gerade am Anfang der Haft habe der Angeklagte außerdem kaum etwas gegessen.

Als der knapp zwei Meter große Angeklagte in die JVA Wittlich eingeliefert wurde, wog er rund 122 Kilo. Später habe sein Gewicht lediglich noch 75 Kilogramm betragen. Wegen des starken und schnellen Gewichtsverlustes habe er kurzzeitig im Justizvollzugskrankenhaus behandelt werden müssen. Nach den ersten Verhandlungstagen habe sich die Situation jedoch gebessert, so die Psychologin.

Trier

Prozess-Tagebuch zur Amokfahrt in Trier Urteil: 52-Jähriger muss lebenslang in Haft

Im Prozess nach der Amokfahrt in Trier hat das Landgericht den Angeklagten wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

Am Abend SWR4

Todesdrohungen von Mithäftlingen

Bereits nach 24 Stunden habe der Angeklagte berichtet, dass Mithäftlinge ihn beschimpften und mit dem Tode bedrohten. Damit umzugehen habe den Angeklagten belastet. Bis heute sei die Haftsituation für ihn schwer zu ertragen. So sei es für ihn beispielsweise nicht akzeptabel, dass in der JVA für Arztbesuche und Telefonate Anträge gestellt werden müssten.

Immer wieder beschuldige er zudem das Personal, ihn zu schikanieren. Angebote, mit einigen Tätigkeiten im Gefängnis sein Einkommen zu verbessern, habe er stets abgebrochen oder abgelehnt.

Bei den bis heute rund 100 Gesprächen, die die Psychologin mit ihm geführt habe, sei die Amokfahrt selbst kaum ein Thema gewesen. Wenn doch, habe der Angeklagte geleugnet, für die Tat verantwortlich zu sein. So habe er beispielsweise geschildert, nur auf dem Beifahrersitz gesessen zu haben, während ein anderer Mann das Auto durch die Trierer Fußgängerzone gesteuert habe.

Angeklagter zeigt unberechenbares und schwieriges Verhalten

Nachdem an einem Verhandlungstag Fotos der Amokfahrt gezeigt worden seien, habe er sich jedoch extrem zurückgezogen. Eine Woche lange habe er unter drei Decken im Bett seiner abgedunkelten Zelle verbracht. Die Psychologin beschrieb ihn als einen Mann, der Schmerz meide und die Auseinandersetzung mit Taten verdränge.

Gleichzeitig sei er unberechenbar, zeige sich oft impulsiv und schimpfe häufig über die JVA und deren Angestellte. Er verhalte sich egoistisch, hochmanipulativ und manchmal trotzig und sei zudem eine misstrauische Person, die sich häufig abwertend über andere Menschen äußere.

Aussagen wurden unruhig verfolgt

Während der Angeklagte an vorangegangenen Prozesstagen zeitweise regelrecht teilnahmslos die Verhandlung verfolgte, schien er am Mittwoch interessiert und konzentriert zuzuhören, den Blick stets auf die Zeugin gerichtet. Mehrfach schüttelte er dabei den Kopf oder rutschte unruhig auf seinem Stuhl hin und her.

Urteilsverkündung kann noch dauern

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 1. Dezember 2020 in der Trierer Fußgängerzone mit einem Geländewagen fünf Menschen getötet zu haben. Viele weitere Menschen wurden damals schwer verletzt. Im weiteren Verlauf des bereits seit zehn Monaten andauernden Prozesses soll unter anderem ein psychiatrischer Sachverständiger aussagen. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin ist nicht vor Ende Juli mit einem Urteil zu rechnen.

Trier

Gedenktag in Trier SWR-Reportage über Amokfahrt von Trier

Der SWR-Filmemacher Jürgen Schmidt hat sich mit Augenzeugen, Ersthelfern und Angehörigen von Opfern der Trierer Amokfahrt getroffen und sie interviewt. Die 45-minütige Reportage ist ab sofort in der ARD-Mediathek zu sehen.

Stand
Autor/in
SWR